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Extreme Hitze, Starkregen und Überflutungen stellen Unternehmen, soziale Einrichtungen und Kommunen vor die Herausforderung, geeignete Klimaanpassungsstrategien und – maßnahmen zu entwickeln.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt gezielt die Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit mehreren Förderprogrammen. Ziel ist es, Gebäude, Freiflächen und Infrastrukturen klimaresistenter zu gestalten und die Mitarbeitenden und ggf. Bewohner vor Extremwettereignissen zu schützen.

DFIC begleitet Sie von der Analyse über die Fördermittelbeantragung bis zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Kontakt aufnehmen.

Förderprogramme in NRW

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)

Das Förderprogramm BbK NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von betrieblichen Strategien und Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Gefördert werden:

  • Externe Beratungsleistungen zur Analyse von Klimarisiken und -auswirkungen
  • Entwicklung von Handlungskonzepten, Maßnahmenplänen und Strategien
  • Erstellung betrieblicher Klimaanpassungskonzepte

Förderquote: bis 80 %
Max. Förderung: 12.000 €

Beratung

Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Für investiven Maßnahmen unterstützt das Förderprogramm Klimaanpassung.Unternehmen.NRW kleine und mittlere Unternehmen in NRW, um Gebäude und Liegenschaften klimaresilient zu gestalten. Der Fokus liegt auf nachhaltigen, naturbasierten Lösungen zur Minderung von Hitze-, Dürre- und Starkregenrisiken.

Förderfähige Maßnahmen sind u. a.:

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung und Regenwassernutzung
  • Retentions- und Gründächer
  • Baumpflanzungen, Verschattungs- und Verdunstungsmaßnahmen

Förderquote: bis 60 % der förderfähigen Ausgaben
Mindestvolumen: 200.000 € netto
Antragszeitraum: 13. 01. 2025 – 31. 03. 2026

Grüne Stadt

Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)

Das Landesprogramm KRiS – Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft unterstützt öffentliche und private Eigentümer im RVR-Gebiet bei der klimaresilienten Umgestaltung von Bestandsflächen nach dem Schwammstadt-Prinzip. Ziel ist es, Starkregen, Hitze und Überflutung vorzubeugen und blau-grüne Infrastrukturen im dicht besiedelten Raum zu fördern.

Gefördert werden insbesondere:

  • Dach- und Fassadenbegrünungen
  •  Entsiegelung und wassersensible Umgestaltung von Hofflächen
  • Mulden-, Rigolen- und Versickerungssysteme
  • Regenwasserspeicher und Retentionsflächen
  •  Pflanz- und Verschattungsmaßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas

Förderquote:

  • 60 % außerhalb des Verbandsgebiets (aber innerhalb des formellen Förderraums des RVR)
  • bis 90 % im Gebiet der Emschergenossenschaft/Lippeverband (privat/gewerblich)
  • bis 100 % im Gebiet der Emschergenossenschaft/Lippeverband (kommunal)

Fördergebiet KRiS

DFIC – Ihr Partner für nachhaltige Umsetzung

  • Erstellung und Koordination von Klimaanpassungskonzepten
  • Analyse von spezifischen Hitze- und Starkregenrisiken
  • Identifikation und Priorisierung von geeigneten Klimaanpassungsmaßnahmen (baulich und organisatorisch)
  • Fördermittelberatung und Antragsunterstützung (BbK NRW, IN.NRW, KRiS, BMUV, KfW u. a.)
  • Unterstützung bei Ausschreibung, Planung und Umsetzung

 

Wir verfügen über einschlägige Referenzen – u. a. Caritas Rhein-Sieg, Caritas Oberbergischer Kreis und Haus am Park – zeigen:

Wir verbinden relevante Erfahrungen mit jeweils praxisgerechter Planung – für wirksame, wirtschaftliche und förderfähige Lösungen.

Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten auch bezüglich der vielfältigen Fördermöglichkeiten aufnehmen

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