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Die Bundesregierung erarbeitet aktuell ein Konzept zur zusätzlichen bzw. ergänzenden CO2-Bepreisung, um die national festgelegten CO2-Einsparziele zu erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass sich sämtliche Energieträger kurzfristig verteuern werden. Insbesondere die Nutzung CO2-intensiver Energieträger wie Öl aber auch Gas wird somit im kommenden Jahr deutlich teurer werden. Diese zusätzlichen Kosten werden in den Folgejahren zudem weiter ansteigen und somit auch steigende Kosten in der stationären Pflege zur Folge haben.

Gleichzeitig zählen Energiekosten jedoch zu den am leichtesten zu beeinflussenden Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung. DFIC zeigt Maßnahmen auf mittels derer sich Einrichtungen für kommende Energiepreissteigerungen und zunehmende Auswirkungen des Klimawandels zukunftssicher aufstellen können.

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Ab 2021 wird es eine zusätzliche CO2-Bepreisung geben, um die national festgelegten CO2-Einsparziele zu erreichen. Am 10.11.2020 trat das Gesetzt zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Kraft. Damit führt die Bundesregierung ab 2021 einen nationalen CO2 Emmissionshandel ein, über den der Treibhausgasausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr einen Preis erhält. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel veräußern, müssen zukünftig Emmisionsrechte für den Treibhausgas-Ausstoß erwerben, den diese Brennstoffe verursachen. Der Preis je Tonne CO2 ist zunächst auf 25 EUR festgelegt. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis jedoch schrittweise auf schließlich 55 EUR je Tonne festgelegt werden.

Gleichzeitig zählen die Energiekosten jedoch zu den am leichtesten zu beeinflussenden Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung.

Die einfachsten Energieeinsparmaßnahmen sind im Bereich Beleuchtung anzutreffen. Dabei handelt es sich nicht nur um den Austausch der vorhandenen Leuchtmittel durch LED, sondern auch um die Möglichkeiten einer bedarfsabhängigen Steuerung, z.B. mit Präsenz- und Bewegungsmeldern.

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© CC0 Public Domain
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© WikimediaCommons EnergieAgentur.NRW [CC BY 2.0 CC BY-SA 3.0 de

Photovoltaik wird zunehmend günstiger und kann die Stromrechnungen reduzieren. Voraussetzung ist dabei, dass eine geeignete und ausreichend große Dachfläche vorhanden ist. Hierbei sind sowohl Flach- als auch Steildächer geeignet und bei verfügbaren Dachflächen von ca. 70 m2 (Steildach – ca. 180 m2 bei Flachdächern) in einer interessanten Größenordnung für die PV (Eigen-)Stromerzeugung, sofern diese nicht nach Norden ausgerichtet sind.

Die größten Einsparungen sind in der Regel – insbesondere bei älteren Einrichtungen – jedoch im Bereich Heizungskosten zu erzielen. Die Jahresheizkosten können von Einrichtung zu Einrichtung extrem variieren, liegen aber für ältere mittelgroße Einrichtungen nicht selten im sechsstelligen Bereich. Für eine Einrichtung mit 80 Betten kann man häufig, je nach Beschaffungsstrategie und Energieeffizienzniveau, von jährlichen (Voll-)Kosten für Wärme bei modernen zw. 10.000 bis 25.000 € bzw. bei älteren Standards zw. 40.000 bis 100.000 € zzgl. etwa 20.000 und 35.000 € für Strom, ausgehen. Liegen die Energiekosten darüber, kann eine fachliche Beratung und energetische Modernisierung schnell Kosteneinsparungen in der Größenordnung von 15 - 20% erzielen.

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Quelle: DFIC 2019

Insbesondere Blockheizkraftwerke sind als stromerzeugende Heizungen in Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich meist sehr attraktiv. Dies liegt nicht zuletzt in der Möglichkeit der Stromeigenerzeugung und -nutzung und somit Substitution von verhältnismäßig teurem Netzstrom begründet (insbesondere durch die mögliche Ersparnis von energiewirtschaftlichen Umlagen, Steuern, Abgaben und Entgelten).

Aufgrund der hohen Primärenergieausnutzung (Gesamteffizienz bis > 90%) ist die KWK zudem etwa 30% effizienter als die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme.

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© EnergieAgentur.NRW [CC BY 2.0 CC BY-SA 3.0 de]

Im Neubau oder bei Komplettsanierungen lassen sich mittels KWK-Technologie auch Energieeinspar-verordnung (EnEV) und z.T. hohe KfW-Effizienzhaus-Anforderungen an zulässige Primärenergie-bedarfe inkl. EEWärmeG erfüllen.

Die mit der Modernisierung der Energieversorgung verbundenen Investitionen müssen dabei nicht zwangsläufig das Investitionsbudget der Pflegeeinrichtung belasten, da es eine bewährte und häufig attraktive Alternative ist, die Investition über Wärmelieferungsverträge (Contracting) einem Dritten zu überlassen.

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Ein Beispiel hierzu ist die Sanierung des Haus am Park in Remscheid, welches durch den Abschluss eines Energieliefercontracting-Vertrags zur Versorgung eines Neubaus (KfW 55 Standard) sowie eines Bestandsgebäudes (KfW 70 Standard) – trotz zuvor schon sehr wettbewerbsfähigen Beschaffungskonditionen – sowohl Bezugskosten für Strom und Wärme reduzieren, als auch die Investitionen und technologischen Risiken der Betriebsführung auf ein spezialisiertes Contracting-unternehmen auslagern konnte. Nach Ablauf des Contractingvertrages gehen die neu installierten Versorgungsanlagen in das Eigentum der Pflegeeinrichtung über. Insbesondere bei hohen Verbräuchen und zunehmender Komplexität von Versorgungslösungen lohnt sich die Einbeziehung eines geeigneten Beratungsunternehmens zur Vorprüfung geeigneter Versorgungsvarianten und wettbewerblichen Ausschreibung derartiger langfristigen Verträge.

Neben dem Aspekt einer möglichen Kostensenkung gewinnt das steigende Umweltbewusstsein der Bewohner und insbesondere ihrer – für die Auswahl der Einrichtung oftmals (mit)entscheidenden – Kinder weiter an Bedeutung. Ein hoher Energieeffizienz- und damit Klimastandard der Pflegeeinrichtung sollte daher dokumentiert (z.B. Aushang Energieausweis) und auch entsprechend vermarket werden.

Verbesserung von Energieeffizienz- und Klimastandards

Trotz aller Bemühungen wird der Klimawandel und damit verbundene Folgen wie Extremwetter-ereignisse weiter zunehmen. Der letzte Sommer hat gezeigt, dass insbesondere die Bewohner in Pflegeeinrichtungen unter der Hitze leiden. Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. moderne Fenster oder die Begrünung von Flachdächern) sparen nicht nur Energie und Kosten, sondern erhöhen gleichzeitig den Komfort für die Bewohner im Sommer. Darüber hinaus können konkrete Maßnahmen des Wärmeschutzes z.T. mit wenig Aufwand (Sonnensegel, etc.) den Komfort für Bewohner und Mitarbeiter spürbar verbessern.Mit Hilfe von Fördermitteln, z.B. der KfW oder länderspezifischen Förderprogrammen kann eine solche Umsetzung subventioniert und somit wirtschaftlich attraktiv gestaltet werden. Sowohl die Potenziale zur Senkung der Energiekosten als auch die Fördermöglichkeiten sind am größten, wenn die Einrichtung eine Sanierung, einen Umbau oder gar einen Neubau vornimmt.

Was ist also zu tun?

Die Verbesserung der Energieeffizienz in Pflegeeinrichtungen wird in der Regel durch die Umsetzung vieler, z.T. auch kleinteiliger, Optimierungsmaßnahmen erreicht, die durch eine fachliche Kurzanalyse identifiziert werden können.

Eine Grobanalyse kann über einen kurzen Fragebogen zur Erfassung und Einordnung der Objektgröße, energetischen Infrastruktur, Baualter und Sanierungszustand, etc. erfolgen. Kann hierüber ein Optimierungspotenzial identifiziert werden, wird eine vor-Ort-Begehung zur Verifizierung und Erhebung notwendiger Daten und technischen Details vereinbart. Daran anschließend wird die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen(bündel) unter Einbeziehung der hierfür verfügbaren Förder-instrumente ermittelt und ein konkreter (in die ggf. parallel erfolgende Bauleitplanung integrierter) Sanierungsfahrplan entwickelt. Dieser kann zudem nach (bspw. Wirtschaftlichkeit und Umsetzungsaufwand gewichteten) prioritären und ergänzenden Maßnahmen differenziert werden.

Die rentablen Maßnahmen können als Einzelmaßnahmen oder als Maßnahmenpaket umgesetzt werden, um die Einrichtung so (schrittweise) für kommende Energiepreissteigerungen und zunehmende Auswirkungen des Klimawandels zukunftssicher aufzustellen.

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